WIR BEGLEITEN SIE BEI WICHTIGEN ENTSCHEIDUNGEN UND UNTERSTÜTZEN SIE MIT UNSEREM KNOW HOW.
Immobilien
Trautes Heim – Glück allein
Für viele Menschen ist der Kauf des Eigenheims eine der wichtigsten Entscheidungen ihres Lebens.
Wir begleiten Sie dabei:
Im Vorfeld kümmern wir uns um einen aktuellen Grundbuchauszug und klären noch offene Fragen. Sie erhalten von uns einen ausgewogenen und neutralen Entwurf, der sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer rechtliche Sicherheit bietet. Haben Sie Fragen zum Juristendeutsch? Wir erläutern es Ihnen gerne.
Mit der Beurkundung ist es noch lange nicht getan: Behörden, Finanzamt, Banken und das Grundbuchamt sind in die Abwicklung des Kaufvertrags einzubeziehen. Wir sind dabei neutrale Treuhänder für beide Seiten, so dass jeder abgesichert ist. Geht einer doch einmal in Vorleistung, weisen wir auf rechtliche Risiken hin. Damit jeder weiß, was er tut.
Wir koordinieren all das für Sie, bis Sie den Eigentumsnachweis in den Händen halten.
Erben und Vererben
Der letzte Wille: nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht
Es ist nur allzu menschlich, alle Fragen rund um den eigenen Nachlass erst mal beiseite zu schieben. Klar ist aber auch: Wer nichts regelt, für den schreibt das Gesetz das Testament. Die gesetzliche Erbfolge entspricht jedoch in den wenigsten Fällen dem eigenen Willen. Viele denken: Ich bin verheiratet, also wird mein Ehegatte der alleinige Erbe. Das Gesetz regelt das anders, zumindest wenn noch nahe Verwandte da sind.
Erbrecht ist kompliziert. Wer kennt schon denn Unterschied zwischen erben und vermachen oder zwischen Ersatzerbe und Nacherbe? Wir als Spezialisten für Erbrecht kennen die Fallstricke des Gesetzes und besprechen mit Ihnen, wie Sie Ihre Ziele am besten umsetzen können. Anschließend formulieren wir Ihren letzten Willen rechtssicher. Gut zu wissen: Die Notarurkunde erspart den Erbschein samt der damit verbundenen Kosten.
Wir helfen auch, Nachlassgrundstücke später zu verteilen, etwa bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder um Vermächtnisse zu erfüllen. Manchmal will man mit der Erbschaft gar nichts zu tun haben: wir unterstützen Sie bei der Erbausschlagung.
Schenkung
Tue Gutes ohne Reue
Es gibt gute Gründe, bereits mit warmer Hand sein Vermögen zu verteilen, etwa das Elternhaus. Sie können den Familienfrieden sichern, wenn alle Kinder mit ins Boot geholt werden und jeder weiß, woran er ist. Bisweilen können steuerliche Vorteile eine Rolle spielen oder Mandanten haben gehört, dass das Haus sicher ist, wenn erst zehn Jahre nach der Schenkung ein teurer Pflegefall bei den Eltern eintritt.
Wer schenkt, muss sich auch absichern. Es geht dann um Wohnrechte, Nießbrauch, Rentenzahlungen, Darlehensübernahmen oder Rückforderungsrechte.
Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten bestehen und wie Sie Ihren Willen am besten umsetzen.
Ehe und Familie
Trau, schau, wem!
Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Traurig aber wahr: über ein Drittel aller Ehen scheitern. Sie sind also gut beraten, wenn Sie kurz die rosarote Brille absetzen und sich informieren. Wir besprechen mit Ihnen, was das Gesetz für den Scheidungsfall vorsieht und ob ein Ehevertrag sinnvoll ist. Dabei sind wir neutral und haben den Schutz beider Partner im Blick. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach interessengerechten und streitvermeidenden Lösungen.
Bei der Beratung haben wir nicht nur eine Scheidung im Auge. Es geht auch um andere Katastrophenfälle: Tod eines Partners oder Krankheiten bis zur Geschäftsunfähigkeit. Das Gesetz sieht gerade in diesen Notlagen Regelungen vor, die meist nicht Ihrem Willen entsprechen. Helfen können hier Testamente und Vorsorgevollmachten.
Geht die Ehe doch auseinander, ist eine einvernehmliche Scheidungsvereinbarung oft die beste Lösung. Die Notarurkunde spart Geld und Nerven. Am teuersten wird es – emotional und finanziell – wenn Sie alles über Rechtsanwälte und vor Gericht austragen.
Unternehmen
Vom Start-up bis zur Aktiengesellschaft
Sie wollen ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren? Wir begleiten Sie dabei in rechtlichen Fragen.
Unser Spektrum umfasst insbesondere:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- offene Handelsgesellschaft (oHG)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Einzelunternehmen
Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Unternehmens und stimmen uns im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater ab, wenn Sie dies wünschen. Einige Beispiele:
- Gründung
- Gesellschafterwechsel
- Änderung in der Geschäftsführung
- Anpassung des Gesellschaftsvertrags
- Unternehmensumwandlung
- Treuhandverträge
Die erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister können wir gerne unterschriftsreif vorbereiten und beglaubigen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wer klug ist, sorgt vor
Kaum einer weiß es und viele betrifft es: Wenn jemand geschäftsunfähig wird, dürfen Ehegatten oder Kinder nicht automatisch einspringen und Rechtsgeschäfte erledigen oder Entscheidungen bei Ärzten treffen!
Nach Gesetzeslage ist vom Gericht vielmehr ein Betreuer zu bestellen. Betreuer wird im Regelfall ein naher Angehöriger, kann aber auch ein Familienfremder sein. Selbst wenn die Betreuung in der Familie bleibt, ist dies mit einem erheblichen Aufwand an Zeit, Geld und Nerven verbunden, da das Betreuungsgericht laufend die Tätigkeit prüft.
Die Betreuung ist daher immer nur die Notlösung.
Besser ist es, wenn Sie rechtzeitig vorsorgen und gezielt Ihren Vertrauenspersonen Vorsorgevollmachten erteilen. Nach dem Gesetz ist nämlich die Bestellung eines Betreuers nicht erforderlich, wenn Vorsorgevollmachten vorliegen.
Vorsorgevollmachten sind in der Regel Generalvollmachten. Spart man bestimmte Bereiche aus, besteht das Risiko, dass dafür doch ein Betreuer bestellt werden muss. Eine Vorsorgevollmacht kann zum einen alles rund um das Vermögen abdecken (Banken, Versicherungen, Behörden, Grundbesitz etc.). Wichtig ist es zweitens, die persönlichen Angelegenheiten zu regeln: Nur dann kann die Vertrauensperson auch Entscheidungen bei Ärzten und im Krankenhaus treffen. Kombiniert wird die Ärztevollmacht oft mit einer Patientenverfügung. Dort bestimmen Sie, dass Sie am Ende des Lebens keine Maßnahmen mehr wünschen, die nur eine unnötige Verlängerung des Leidens bedeuten würden.
Das Rundum-sorglos-Paket wäre also, wenn Sie Ihren Vertrauenspersonen eine Vermögensvollmacht und Ärztevollmacht mit Patientenverfügung erteilen.
Beratung, Beurkundung und Beglaubigung
Viel mehr als nur vorlesen
Beratung:
Man kann es gar nicht oft genug sagen: Notare beraten und erklären auch, jeden Tag und bei jedem Termin. Das kann auch gar nicht anders sein, weil jeder Mandant seine eigenen Vorstellungen und Wünsche hat. So vielfältig die Lebensumstände sind, so vielfältig sind auch die Urkunden, die wir auf Ihre konkrete Situation maßschneidern.
Gerade bei Testamenten oder auch Eheverträgen klären wir als Notare in einem Beratungsgespräch vor Beurkundung, wie sich Ihre Ziele am besten und rechtlich gesichert umsetzen lassen. Aus dem Ergebnis dieses Gesprächs destillieren wir einen Entwurf, den wir Ihnen vorab zur Prüfung zuleiten. Haben Sie Fragen zum Entwurf oder Änderungswünsche, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir das klären und einarbeiten können.
Beurkundung:
Bei der Beurkundung gehen wir die Urkunde Punkt für Punkt mit den Mandanten durch. Wir wissen: Juristendeutsch ist trocken und schreckt viele ab. Unser Ziel ist es daher, die Texte möglichst allgemeinverständlich zu halten und nur dort Fachbegriffe zu verwenden, wo es notwendig ist.
Die Beurkundung gibt uns die Gelegenheit, die juristischen Formulierungen zu erläutern, Fragen zu klären und damit sicherzustellen, dass Ihr Wille richtig wiedergegeben ist. Das Vorlesen selbst ist daher zwar notwendig, aber nur ein Teil der Beurkundung.
Beglaubigung:
Manche Urkunden werden nicht vorgelesen, sondern beglaubigt. Das bedeutet, dass der Notar amtlich feststellt, dass die Unterschrift echt ist. Oft bereiten wir auch in diesen Fällen die Texte für die Erklärungen vor, damit alles rechtlich in Ordnung ist.
Beispiele:
- Erbschaftsausschlagung
- Vereinsregisteranmeldung
- Handelsregisteranmeldung
- Löschungserklärung für Grundbuchrechte